Suchen nach Adoptierten sind gesetzlich nicht zulässig.
Das wird durch das sogenannte Ausforschungsverbot geregelt. Im § 1758 BGB steht: "Tatsachen, die geeignet sind, die Annahme und ihre Umstände aufzudecken, dürfen ohne Zustimmung des Annehmenden und des Kindes nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, dass besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern."
Der Adoptionsfachdienst ist die einzige Stelle, die hier im Rahmen ihrer Kompetenzen tätig werden darf, was die Kontaktanbahnung betrifft. Es kann sein, dass die Adoptionsvermittlungsstelle Ihnen direkt weiterhilft. Sie können uns auch damit beauftragen die Kommunikation mit der Adoptionsvermittlungsstelle für Sie zu übernehmen. Sofern Sie uns die Kopie einer Geburtsurkunde der gesuchten Person zur Verfügung stellen können, kostet diese Dienstleistung pauschal 120 €. Liegt die Geburtsurkunde nicht vor, beantragen wir diese und berechnen dafür 30 € zusätzlich. Die Zahlung ist unabhängig von Ergebnis und im Voraus zu leisten. Der Preis der Suche bleibt bei dem hier genannten, bitte ignorieren Sie den in der nächsten Seite angezeigten Preis. Sie erhalten mit der Post ein schriftliches Angebot mit dem oben genannten Preis, wenn Sie Ihre Daten in die Felder eingetragen haben. Für Fragen rufen Sie bitte an.
Ich möchte die Adoptionsvermittlungsstelle zunächst selbst anfragen.
Ich möchte, dass Sie die Kommunikation mit der Adoptionsvermittlungsstelle für mich übernehmen.
Wir haben hier eine Formulierungshilfe für Ihre schriftliche Anfrage bei der Adoptionsvermittlungsstelle (in der Regel ist die Stelle im Geburtsort des Gesuchten zuständig) für Sie vorbereitet.
Wir empfehlen dem Amt zwei bis drei Wochen für die Beantwortung Ihres Schreibens Zeit zu lassen. Haben Sie dann noch keine Antwort, rufen Sie dort an und fragen nach dem Sachstand.
Wenn sich bereiterklärt wird, Ihnen zu helfen, empfehlen wir nach jeweils 3 Monaten nach dem Stand der Dinge zu fragen (eine Suche bei der das Datum der letzten bekannten Adresse Jahrzehnte zurückliegt kann tatsächlich länger dauern).
Es ist möglich, dass die Adoptionsakte der gesuchten Person nicht mehr existiert oder es andere Unwegbarkeiten bei der Suche gibt, die die Adoptionsvermittlungsstelle bei der Fülle Ihrer Aufgaben nicht bewältigen kann. In diesem Fall, können wir die Suche unterstützend begleiten, in dem wir den Mitarbeitern in der Adoptionsvermittlungsstelle zuarbeiten.
Wenn Sie eine abschlägige Antwort bekommen, wenden Sie sich also bitte wieder an uns. Auch wenn Sie den Eindruck haben, dass die Suche durch die Adoptionsvermittlungsstelle nicht effektiv verläuft oder wenn die Adoptionsvermittlungsstelle die gesuchte Person einfach nicht finden kann.
Hier haben wir einen "Laufzettel" für Ihre Suche für Sie vorbereitet.
Kontakt Tel.: 069 - 17 53 72 82 mail@wiedersehenmachtfreude.de
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